Die südpfälzischen CDU Abgeordneten Dr. Thomas Gebhart, Martin Brandl und Sven Koch fordern, den ärztlichen Bereitschaftsdienst zu retten. Dazu schlagen sie vor, die Sozialversicherungspflicht für die sogenannten „Poolärzte“ aufzuheben:

„Die Menschen in der Südpfalz brauchen eine flächendeckende, gute medizinische Versorgung auch außerhalb der regulären Sprechstundenzeiten der Praxen. Wir halten es für falsch, die Notfalldienstzentrale nachts nicht mehr zu öffnen. Diese geplante Einschränkung ist für die Versorgung der Menschen in der Region schlecht. Zudem wird es die Notaufnahmen in den Krankenhäusern in große Schwierigkeiten bringen. Diese stehen ohnehin bereits unter enormen Druck. Es ist zu erwarten, dass noch mehr Menschen die Notaufnahmen aufsuchen werden, wenn die Bereitschaftsdienstzentralen nachts nicht mehr zur Verfügung stehen.

Kurzfristig lässt sich das Problem dadurch lösen, die Einnahmen der Ärztinnen und Ärzte aus dem kassenärztlichen Notdienst mit einer gesetzlichen Ausnahme von der Sozialversicherungspflicht zu befreien. Ähnliche Ausnahmen gibt es bereits für Notärzte. Dies wäre eine sinnvolle Reaktion auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 24. Oktober. Wir erwarten, dass die Bundesregierung entsprechend handelt. Auch die rheinland-pfälzische Landesregierung müsste sich im Bundesrat dafür einsetzen.

Einen Antrag dazu hatte die CDU-Landtagsfraktion in den Mainzer Landtag eingebracht.

Neben der kurzfristigen Maßnahme wäre eine bundesweite Neuorganisation der Notfallversorgung notwendig. Bereits in der letzten Legislaturperiode wurden Modelle für integrierte Notfallzentren entwickelt. Hierzu gibt es inzwischen funktionierende Modellprojekte, die zeigen, wie die ambulante Versorgung und die Notfallversorgung an den Krankenhäusern optimal miteinander verbunden werden. Jetzt wäre es an der Zeit, diese Vorschläge unter Einbindung der Praktiker aufzugreifen und umzusetzen.“

Hintergrund:

Vorangegangen war ein Urteil des Bundessozialgerichts, das die Arbeit der Poolärztinnen und Poolärzte in den Bereitschaftsdienstzentralen zum Teil als eine abhängige und somit sozialversicherungspflichtige Beschäftigung einstuft. Dies war der Auslöser dafür, dass die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz die Öffnungszeiten der Bereitschaftsdienstzentralen massiv einschränkt. In Landau beispielsweise sollen ab Januar die Öffnungszeiten um über die Hälfte reduziert werden.